Der Arbeitsbereich der Schulbegleitung ist im Zuge der vielfältigen Inklusionsbestrebungen eingerichtet worden und soll helfen, Kinder mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung in den hiesigen Regelschulen zu unterstützen.
Der speziell auf ein Kind bezogene Aufgabenbereich orientiert sich stets an den individuellen Bedürfnissen und der Belastungsfähigkeit des Kindes.
Die Finanzierung der Leistung erfolgt über das zuständige Jugendamt bzw. Sozialamt. Weitere Informationen erhalten Sie im persönlichen Beratungsgespräch.